In Bezug auf die Nachrüstung von Fahrtenschreibern (G2V2) wurde eine Übergangsregelung beschlossen
In der Sitzung vom 18.12.2024 des Ausschusses für Straßenverkehr der Europäischen Kommission wurde beschlossen, dass es zur Umsetzung der Nachrüstpflicht für intelligente Fahrtenschreiber eine Übergangsregelung geben soll. Damit ist eine zweimonatige Übergangsregelung beschlossen – Stichtag ist somit der 28.02.2025!