Teil A
1. Geltungsbereich / Vertragsabschluss
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten ausschließlich zwischen uns, der HAUG GmbH, Obere Zeil 6-8, 61440 Oberursel („HAUG“ bzw. „wir“, „uns“), und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB („Kunde“). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.2 Da diese Geschäftsbedingungen ausschließlich für gewerbliche Kunden gelten, können Angebote von HAUG von Endverbrauchern (Privatpersonen) nicht wahrgenommen werden.
1.3 Diese AGB sind in vier Teile unterteilt. Teil A und Teil D gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen von HAUG und dem Kunden. Teil B gilt ausschließlich für Vertragsverhältnisse zwischen HAUG und dem Kunden, die im Zusammenhang mit Kaufverträgen stehen und die Zurverfügungstellung der Software Tachonova betreffen. Teil C gilt ausschließlich, wenn HAUG den Kunden die Software TachoGate („TG-S“) und virtuellen Speicherplatz sowie ggf. eine Software-Applikation zu TG-S zur Verfügung stellt.
Teil B
1. Anwendungsbereich
1.1 Die Bestimmungen dieses Teil B gelten im Zusammenhang mit Kaufverträgen zwischen HAUG und dem Kunden. Sie gelten ferner, wenn HAUG dem Kunden die Software Tachonova zur Verfügung stellt.
1.2 Die Bestimmungen dieses Teil B gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Preise
2.1 Die Preise richten sich nach den vereinbarten Konditionen. Die im Angebot von HAUG genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch 30 Tage nach Eingang des Angebotes beim Kunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Kunde als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise von HAUG verstehen sich netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk.
2.2. Wir liefern ab einem Warenwert von netto € 100,00. Bei Aufträgen, die unter diesem Wert liegen, berechnen wir einen Mindermengenaufschlag in Höhe von netto € 30,00. Hiervon ausgenommen sind Bestellungen über den Online-Shop https://www.haug-gmbh.com sowie Dienstleistungen.
2.3 Kosten für Transport, Verpackung und/oder Versicherung trägt der Kunde. Diese Kosten werden gesondert berechnet.
3. Zahlung
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat sofort nach Rechnungsstellung zu erfolgen, soweit nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen bestehen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (bei Holschuld) ausgestellt. Berechnung und Zahlung erfolgen in Euro.
Die Lieferung an Erstbesteller aus Deutschland erfolgt gegen Rechnung (Bonität vorausgesetzt) oder mit PayPal.
Die Lieferung an Erstbesteller aus dem Ausland erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse.
4. Zahlungsverzug
4.1 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden gefährdet, so kann HAUG Vorauszahlung verlangen sowie noch nicht gelieferte Ware zurückhalten.
5. Lieferung / Erweiterter Eigentumsvorbehalt
HAUG liefert ausschließlich an gewerbliche Abnehmer.
5.1 Alle Warensendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
5.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von HAUG ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
5.3 Gerät HAUG in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
5.4 Höhere Gewalt wie Streiks, Transportverzögerungen, allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Aufstand, Aufruhr, Krieg oder sonstige Gründe, auf die HAUG keinen Einfluss hat, befreien HAUG schadenersatzlos von seiner Lieferverpflichtung. Wenn die Umstände dies erlauben, verständigt HAUG den Kunden schriftlich.
5.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von HAUG.
5.6 Ist der Kunde vertragsgemäßer Wiederverkäufer, ist er berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen bzw. weiterzuverarbeiten. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung bzw. Weiterverarbeitung erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
Jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
5.7 Der Kunde darf die Liefergegenstände weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
5.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als der Wert ihre zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
6. Gewährleistung / Haftung
6.1 Beschichtete Papiere sollen kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahrt werden. Die Lager-temperatur soll 25° C nicht übersteigen. Die relative Luftfeuchtigkeit soll im Bereich von 40 % bis 60 % liegen. Unter Beachtung dieser Lagerbedingungen garantieren wir eine Haltbarkeit von mind. 12 Monaten.
Um optimale Druck- und Leseergebnisse zu erzielen, sollten zusätzlich folgende Regeln beachtet werden:
– Schutz vor direkter Sonneneinwirkung und intensiven Wärmequellen sowie direkter UV-Bestrahlung über längere Zeit
– Kontakt mit Weichmachern oder weichmacherhaltigen Stoffen sowie Lösungsmitteln oder lösungsmittelhaltigen Stoffen vermeiden
– Berührung mit feuchten Händen vermeiden
– starke mechanische Beanspruchung (z.B. Kratzen mit Fingernägeln) vermeiden
6.2 Die Gewährleistung für die von HAUG vertriebenen Softwareprodukte der Produktlinie Tachonova® EVA wird wie folgt übernommen: HAUG gewährt einen Telefonsupport mit Updateberechtigung auf die jeweils aktuelle Version der Software, während eines Jahres nach erfolgter Installation und Registrierung.
Für die volle Produktfunktionalität ist es notwendig, die Software auf dem PC zu registrieren. Die Registrierung muss bei Wechsel auf einen anderen PC wiederholt werden.
Hierzu muss der Kunde die HAUG GmbH schriftlich, per E-Mail oder Telefon über den Rechnerwechsel informieren. HAUG stellt dann innerhalb von 3 Arbeitstagen sicher, dass die Software online auf dem neuen PC registriert werden kann. Der Nutzer muss die Software vom bis zum Wechsel benutzten PC deinstallieren.
Es ist nicht gestattet, die Software und zugehörende Dokumentationen an Dritte weiterzugeben. Das Dekompilieren oder Umgehen des Lizenzschutzes zum Zweck der Verwendung der Software auf nicht lizenzierten Rechnern ist verboten. Bei einem Weiterverkauf der Software sind sämtliche Programme zu deinstallieren und die Kopien zu vernichten. Der neue Besitzer muss sich erneut registrieren.
HAUG „Lizenzgeber“ übernimmt die Gewährleistung für die Softwareprodukte während 1 Jahres ab Kaufdatum. Diese Gewährleistung umfasst nur die Installationsfähigkeit der gelieferten Software auf den bei Lieferung aktuellen Betriebssystemen von Microsoft® Windows. Die Funktionalität der Applikation ist auf Stand bei Auslieferung gemäß den für die jeweilige Lizenzversion mitgelieferten Dokumenten und Software festgelegt.
Eventuell auftretende Mängel werden jeweils durch Updates in angemessener Zeit behoben, die über das Programm ausgeführt oder über die HAUG Webseite heruntergeladen werden können. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben und zwar grundsätzlich schriftlich. Dabei teilt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber mit, wie sich Mängel bemerkbar machen und wie sie sich auswirken. Der Kunde wird dabei HAUG, soweit zumutbar, unterstützen.
Sollten eventuelle Mängel nicht in angemessener Zeit und mit entsprechenden Updates behoben werden können, kann der Lizenznehmer Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
Der Lizenzgeber kann die Vergütung seines Aufwandes verlangen, soweit er aufgrund einer Mängelrüge tätig geworden ist, ohne dass der Kunde einen Mangel im Programm nachgewiesen hat.
Schadenersatzansprüche gegen den Lizenzgeber, gleich aus welchem Rechtsgrund (insb. Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, Verzug, Gewährleistung, Verletzung der Beseitigung von Mängeln oder sonstiger positiver Vertragsverletzung, Unmöglichkeit, unerlaubte Handlung etc.) sind ausgeschlossen, soweit dem Lizenzgeber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche, wie Einsatz beim Endkunden, Hilfe bei unsachgemäßen Manipulationen, Haftung bei Datenverlust, Zuzug anderer Fachleute, Folgeschäden wie Produktionsausfall, Schäden aus der Nichterfüllung von Behördenauflagen usw., sind ausgeschlossen.
6.3 Die Gewährleistungsfrist für die von HAUG gelieferten Hardware- und Zubehörprodukte beträgt 12 Monate ab Kaufdatum. Anfallende Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Bei berechtigten Reklamationen ist HAUG unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Sollte der Mangel nicht in angemessener Zeit beseitigt werden, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
6.5 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Ist ein Teil der gelieferten Ware mangelhaft, so ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Ware so aufzubewahren, dass an ihr keine weiteren Schäden entstehen.
6.6 HAUG haftet nur für Schäden, die von ihm durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden. Dies gilt nicht, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, soweit die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erfolgt oder für den Fall, dass von HAUG zugesicherte Eigenschaften der Waren fehlen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit und bei Schäden infolge von unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von HAUG.
6.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Schadensersatzansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Kenntnis des Kunden von dem Schadensersatzanspruch, soweit kein vorsätzliches Verhalten von HAUG vorlag.
Teil C
1. Anwendungsbereich; Allgemeines
1.1 Die Bestimmungen von Teil C gelten zwischen HAUG und dem Kunden, wenn HAUG den Kunden die Software TachoGate („TG-S“) und virtuellen Speicherplatz sowie ggf. eine Software-Applikation für TG-S zur Verfügung stellt.
1.2 HAUG behält sich vor, die Bestimmungen von Teil C zu ändern. Über Änderungen Bestimmungen von Teil C wird der Kunde vor dem Inkrafttreten rechtzeitig informiert. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung gegen die Änderungen der Bestimmungen von Teil C zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bestimmungen von Teil C, steht HAUG ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, das HAUG binnen zwei Monaten ab Widerspruch durch Kunden ausüben kann. Reagiert der Kunde innerhalb der vorgenannten Monatsfrist nicht auf die Änderungsmitteilung, steht HAUG ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu, das HAUG binnen eines Monats ab dem Verstreichen der Monatsfrist ausüben kann. Im Fall des Widerspruchs des Kunden oder des Ausbleibens einer fristgerechten Reaktion auf die Änderungsmitteilung ist eine weitere Nutzung von TG-S durch den Kunden ausgeschlossen.
1.3 Vorbehaltlich des Satzes 3 gelten die Bestimmungen von Teil C ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden von HAUG schriftlich anerkannt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen HAUG und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den Bestimmungen von Teil C.
2. Gegenstand der Leistungen von HAUG
2.1 HAUG stellt dem Kunden TG-S in der jeweils aktuellen Version sowie virtuellen Speicherplatz auf einem über das Internet mittels Zugriff durch einen Browser erreichbaren Server für die im Vertragsschein bezeichnete Laufzeit zur Verfügung. TG-S und der virtuelle Speicherplatz verbleibt dabei auf den von HAUG eingesetzten Servern.
2.2 Der Zugang des Kunden zum Internet und die Funktionsfähigkeit dessen Internetzugangs gehört nicht zu den Leistungen von HAUG. Ebenso wenig gehört die Zurverfügungstellung von Hardware, mit der Daten, die mithilfe von TG-S verarbeitet werden sollen, zu den Leistungen von HAUG.
2.3 TG-S bietet dem Kunden verschiedene Funktionen in Form von Nutzungsmodulen, die der Kunde im Vertragsschein auswählen kann. Mittels dem Nutzungsmodul kann der Kunde Massenspeicherdaten und Daten von Fahrerkarten auswerten und auf dem virtuellen Speicherplatz speichern. Mittels dem Nutzungsmodul ZEMA erhält der Kunde ein umfangreiches Zeitmanagement-Tool zur Verwaltung von Arbeitszeiten, Berechnungen von Löhnen/Gehältern, Spesen und individuellen Zuschlägen. Mittels dem Modul DOKO kann der Kunde Führerscheine elektronisch kontrollieren. Eine detaillierte Beschreibung der grundlegenden Funktionen von TG-S bzw. der Nutzungsmodule ist in Anlage 1 enthalten. HAUG stellt dem Kunden für die Zwecke der Speicherung von vertragsgemäßen Daten ausreichenden virtuellen Speicherplatz zur Verfügung. Auf Wunsch des Kunden kann HAUG dem Kunden zusätzlichen virtuellen Speicherplatz auf Basis eines separaten Vertrags zur Verfügung stellen.
2.4 Bevor der Kunde TG-S und den virtuellen Speicherplatz nutzen kann, richtet HAUG für den Kunden den Zugang zu TG-S und dem virtuellen Speicher ein. Für die Einrichtung fällt die im Vertragsschein angegebene einmalige Einrichtungspauschale an.
2.5 Der Kunde benennt gegenüber HAUG unverzüglich einen administrativen Ansprechpartner („Kunden-Administrator“). Ausschließlich der Kunden-Administrator erhält Zugangsdaten für TG-S, nämlich Nutzername und Passwort mit Administrationsrechten; die Zugangsdaten erhält der Kunden-Administrator elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde hat den Kunden-Administrator anzuweisen, das Passwort unverzüglich nach Mitteilung aus Sicherheitsgründen zu ändern. Der Kunde ist berechtigt, Nutzern eine Zugriffsberechtigung zu TG-S einzuräumen. Nutzer kann lediglich sein, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und TG-S sowie den virtuellen Speicherplatz unentgeltlich nutzen kann, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen eines Auftragsverhältnisses etc., und vom Kunden zur Nutzung von TG-S und des virtuellen Speicherplatzes autorisiert wurde („Nutzer“).
2.6 HAUG ist darin frei, dem Kunden TG-S und/oder den virtuellen Speicherplatz selbst oder mittels Dritten zur Verfügung zu stellen, insbesondere Subunternehmer zur Erbringung der HAUG obliegenden Leistungen einzuschalten.
2.7 HAUG ist ohne besondere Vereinbarung nicht verpflichtet, nach Ablauf vom drei Monaten nach dem Ende der Laufzeit des Lizenzvertrages oder drei Monate nach dessen Beendigung Daten, die der Kunde oder deren Nutzer über TG-S verarbeiten, für den Kunden oder dessen Nutzer verfügbar zu halten.
2.8 HAUG kann nach eigenem Ermessen dem Kunden zusätzlich eine Software-Applikation („App“) zum Herunterladen über das Internet zur Verfügung stellen. HAUG stellt in diesem Fall dem Kunden die App im Objektcode zur Verfügung.
2.9 Die Anforderungen von TG-S an Hard- und Softwareumgebung des Kunden sind in Anlage 2 aufgeführt.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1 Der Kunde hat sicherzustellen, dass er
a) über eine ausreichend dimensionierte Internetverbindung verfügt, während er TG-S und den virtuellen Speicherplatz sowie die App nutzt,
b) die Hard- und Softwareanforderungen zur Nutzung von TG-S einhält,
c) über ein aktuelles Programm verfügt, das ihn vor Viren und anderen schädlichen Programmen/Komponenten schützt, wenn er TG-S sowie die App nutzt und/oder auf den virtuellen Speicherplatz zugreift,
d) die Daten selbst auf eventuell bestehende handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen prüft und bei sich vorhält bzw. HAUG zumindest in Textform davon unterrichtet, dass er bestimmte Daten benötigt, damit HAUG diese dem Kunden ggf. zur Verfügung stellen kann,
e) Zugangs- und Zugriffsmöglichkeiten auf TG-S und/oder den virtuellen Speicherplatz und/oder die App nur den vom ihm hierzu autorisierten Personen verschafft und im Übrigen das Benutzerkennwort und Passwort geheim zu halten bzw. den Kunden-Administrator und die Nutzer hierzu verpflichtet,
f) Rechte Dritter, insbesondere allgemeine Persönlichkeitsrechte und geistige Eigentumsrechte, beachtet.
3.2 Der Kunde hat es zu unterlassen,
a) rechtswidrige Inhalte auf dem virtuellen Speicherplatz zu speichern, verwalten und/oder verfügbar zu machen,
b) Handlungen vorzunehmen, die den ordnungsgemäßen Betrieb von TG-S und/oder des virtuellen Speicherplatzes und/oder der App gefährden oder stören könnten,
c) zur Verbreitung, Versand oder Hochladen von unaufgeforderter oder unerlaubter Werbung, Junk-Mail, Spam, Kettenbriefen oder anderen vervielfältigenden oder unaufgeforderten Nachrichten selbst oder durch Dritte beizutragen,
d) absichtlich zur Überlastung der TG-S beizutragen, zum Beispiel mittels Erzeugen unverhältnismäßig hoher Datenströme,
e) Viren oder andere schädliche Komponenten zu verbreiten.
3.3 Der Kunde hat HAUG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, soweit im Fall eines Verlustes der auf dem virtuellen Speicherplatz gespeicherten Daten besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und/oder ungewöhnliche Schadenhöhen drohen.
4. Individuelle Anpassungen von TG-S; Schulungen
4.1 Der Kunde ist darin frei, HAUG mit der Anpassung von TG-S und/oder der App an seine individuellen Bedürfnisse zu beauftragen, zum Beispiel Nutzungsmodule zu erweitern oder weitere Funktionen zu TG-S hinzuzufügen. Inhalt und Umfang der Anpassungen sowie die hierfür anfallende Vergütung sind von den Parteien individuell zu vereinbaren.
4.2 Etwaige Schulungen des Kunden durch HAUG bedürfen ebenfalls der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5. Datensicherung; Updates
5.1 HAUG wird die Daten des Kunden auf dem virtuellen Speicherplatz regelmäßig sichern. Die Datensicherung erfolgt redundant an drei verschiedenen Sicherungspunkten.
5.2 HAUG kann TG-S sowie die App jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen oder zur Verbesserung der Informationstechnologie-Sicherheit anpassen. HAUG wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden über notwendige Updates informieren. Im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden, steht diesem ein fristloses Sonderkündigungsrecht zu.
6. Erreichbarkeit; Wartungsarbeiten; Störungen; Servicezeiten
6.1 HAUG gewährleistet eine Erreichbarkeit von TG-S und des virtuellen Speicherplatzes von 99,5 % im Monatsdurchschnitt am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des von HAUG eingesetzten Servers. Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der TG-S und des virtuellen Speicherplatzes zu nutzen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die TG-S und/oder der virtuelle Speicherplatz aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von HAUG liegen (z.B. höhere Gewalt, Viren- und Hackerangriffe), nicht zu erreichen ist.
6.2 Planmäßige Wartungsarbeiten wird HAUG dem Kunden vor deren jeweiliger Ausführung mindestens 48 Stunden vorher auf der Anmeldeseite von TG-S ankündigen und nach Möglichkeit außerhalb der Hauptnutzungszeiten von TG-S vornehmen. Über außerplanmäßige Wartungsarbeiten informiert HAUG den Kunden unverzüglich auf der Anmeldeseite von TG-S.
6.3 Der Kunde kann Fragen oder Störungen betreffend TG-S und/oder den virtuellen Speicherplatz und/oder der App per Telefon mitteilen. Die Mitteilungen werden in zeitlicher Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
6.4 Die telefonische Erreichbarkeit besteht montags bis donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr („Servicezeiten“) unter der Telefonnummer +49 7721 405 179 0.
6.5 Etwaige Störungen oder Mängel am TG-S und/oder dem virtuellen Speicherplatz und/oder der App wird HAUG in angemessener Zeit beseitigen. HAUG genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem HAUG mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates bereitstellt und dem Kunden telefonische Unterstützung zur Lösung etwaiger Störungen und Mängel anbietet.
6.6 Etwaige sonstige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7. Nutzungsrechte
7.1 HAUG räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die im Vertragsschein vereinbarte Laufzeit beschränkte, räumlich unbeschränkte Recht ein, auf TG-S und den virtuellen Speicherplatz zuzugreifen und im Rahmen deren Funktionalitäten zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, sonstigen Dritten die Nutzung von TG-S und des virtuellen Speicherplatzes zu gestatten. Weitergehende Rechte räumt HAUG dem Kunden nicht ein. Das Vorstehende gilt entsprechend für die vom Kunden autorisierten Nutzer sowie den Kunden-Administrator.
7.2 HAUG räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die im Vertragsschein vereinbarte Laufzeit beschränkte, räumlich unbeschränkte Recht ein, die App zum Zwecke der Interaktion mit dem TG-S und dem virtuellen Speicherplatz zu nutzen und zu vervielfältigen. Das Recht zur Vervielfältigung der App ist beschränkt auf die Installation der App auf einem im Besitz des Kunden stehenden Computersystems oder mobilen Endgeräts zur Erfüllung des Nutzungszwecks und auf eine Vervielfältigung, die notwendig ist für das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Speichern der App beschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu übersetzen, bearbeiten oder umzugestalten. Der Kunde ist ausschließlich dann berechtigt, die App zu dekompilieren, wenn a) dies gesetzlich zulässig ist und b) der Kunde HAUG zuvor zumindest in Textform gebeten hat, ihm die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, HAUG dies aber abgelehnt hat. Weitergehende Rechte räumt HAUG dem Kunden an der App nicht ein. Das Vorstehende gilt entsprechend für die vom Kunden autorisierten Nutzer sowie den Kunden-Administrator.
7.3 Der Kunde räumt HAUG das Recht ein, die von HAUG für den Kunden zu speichernden Daten bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich zu machen und sie hierzu insbesondere zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung zu vervielfältigen. HAUG ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist HAUG zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
7.4 Der Kunde räumt HAUG das Recht ein, den Namen des Kunden sowie dessen Marken und sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen zum Zwecke der Werbung als Referenz zu benutzen.
8. Vergütung; Einrichtungspauschale; Zahlungsmodalitäten
8.1 Die monatliche Vergütung für die Zurverfügungstellung von TG-S und dem virtuellen Speicherplatz ist im Vertragsschein ausgewiesen und bemisst sich pro aktiv geschaltetem Fahrer pro Kalendermonat; die Aktivschaltung erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Der Kunde hat für jeden Fahrer, den er in einem Kalendermonat aktiv geschaltet hat, unabhängig von der Anzahl der Aktivschaltungen, die monatliche Vergütung für diesen aktiv geschalteten Fahrer zu zahlen.
8.2 Ebenso ist die einmalige Einrichtungspauschale im Vertragsschein ausgewiesen. Die monatliche Vergütung und einmalige Einrichtungspauschale verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
8.3 Die monatliche Vergütung ist vierteljährlich zu zahlen. Die monatliche Vergütung für jeweils drei ununterbrochen hintereinander folgende Monate wird am jeweils dritten Werktag desjenigen Monats fällig, der auf die drei ununterbrochen hintereinander folgenden Monate folgt. Die einmalige Einrichtungspauschale wird am dritten Werktag desjenigen Monats fällig, der auf die ersten drei ununterbrochen hintereinander folgenden Monate der Laufzeit folgt.
8.4 Der Kunde hat HAUG unverzüglich ein SEPA-Mandat zur Einziehung der Vergütung und der einmaligen Einrichtungspauschale zu erteilen. Hierzu soll der Kunde das Muster gemäß Anlage 3 nutzen. Sollte keine Gläubiger-Identifikationsnummer und/oder Mandatsreferenz angegeben sein, teilt Ihnen HAUG diese unverzüglich nach Vertragsabschluss per E-Mail an die vom Kunden im Vertragsschein angegebene E-Mail-Adresse mit.
8.5 Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde HAUG die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn der Kunde dies zu vertreten hat.
9. Laufzeit; Kündigung; Zugangssperren
9.1 HAUG stellt dem Kunden TG-S und den virtuellen Speicherplatz für die im Vertragsschein vereinbarte Laufzeit zur Verfügung.
9.2 Das Recht zur Sperrung des Zugangs oder Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde
a) die in den Bestimmungen von Teil C ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt und den Pflichtverstoß nicht unverzüglich nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von HAUG über den Verstoß beseitigt,
b) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung im Verzug ist, oder
c) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die durchschnittlich innerhalb der letzten sechs Monate vor Eintritt des Verzugs zu zahlende Vergütung für zwei Monate erreicht, oder
d) in einem Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Kalendermonaten das im Vertragsschein angegebene Vertragsvolumen, das heißt die Anzahl der voraussichtlich aktiven Fahrer, bei mehr als 100 voraussichtlich aktiven Fahrern um mehr als 50 % unterschreitet,
e) rechtswidrige Inhalte auf dem virtuellen Speicherplatz speichert, verwaltet und/oder verfügbar macht oder gegen ein solches Verhalten eines Nutzers nicht unverzüglich nachdem er hiervon Kenntnis erlangt hat, einschreitet.
f) das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel nicht eingehalten hat.
9.3 Kündigt HAUG außerordentlich aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, ist HAUG berechtigt, die vertragsgemäße Vergütung, auf die es ohne die Kündigung Anspruch gehabt hätte, als Mindestschaden einzubehalten. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
9.4 Jegliche Kündigung bedarf der Schriftform.
9.5 Im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes im Sinne von 9.3 ist HAUG berechtigt, dem Kunden den Zugang zur TG-S und dem virtuellen Speicherplatz zu verweigern und zu sperren; im Hinblick auf die Zurverfügungstellung von Daten gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Der Vergütungsanspruch von HAUG bleibt hiervon unberührt.
9.6 Im Falle der Kündigung wird die noch ausstehende Vergütung in einer Summe berechnet und sofort fällig. HAUG erstellt eine Schlussabrechnung.
9.7 Frühestens fünfzehn Tage nach Ablauf der Laufzeit sperrt HAUG den Zugang des Kunden zu TG-S, dem virtuellen Speicherplatz und der App.
10. Gewährleistung
10.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen von Teil C haftet HAUG bei Mängeln der TG-S und/oder des virtuellen Speicherplatzes nach den gesetzlichen Vorschriften. HAUG wird auftretende Sach- und Rechtsmängel unverzüglich und in angemessener Zeit beseitigen.
10.2 Der Kunde zeigt HAUG jegliche Mängel an der TG-S und/oder des virtuellen Speicherplatzes zumindest in Textform an und beschreibt soweit wie möglich den Mangel und die (vermeintliche) Mangelursache.
10.3 Wird die vertragsgemäße Nutzung der TG-S und/oder des virtuellen Speicherplatzes ohne ein Verschulden von HAUG durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, ist HAUG berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. HAUG wird den Kunden darüber unverzüglich unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der Vergütung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.
10.4 Vorbehaltlich der Bestimmungen des Ziffer 11. sind Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlossen, sofern
a) ein Mangel von der Hard- und/oder Software eines Dritten herrührt, mit der der Kunde bzw. Nutzer die TG-S und/oder den virtuellen Speicherplatz nutzt; HAUG ist hierfür beweisbelastet;
b) ein Mangel vom Kunden bzw. Nutzer aufgrund einer Handhabung, die nicht in Einklang mit der Beschreibung (siehe Anlage 1) steht, verursacht wird.
10.5 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten.
11. Haftung
11.1 Soweit sich aus den Bestimmungen von Teil C einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet HAUG bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
11.2 Die Haftung von HAUG ist unbeschränkt:
a) im Falle einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung,
b) bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,
c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
d) im Umfang einer übernommenen Garantie,
e) im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
Im Übrigen ist die Haftung von HAUG gemäß den nachstehenden Regelungen beschränkt bzw. ausgeschlossen
11.3 Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen hat, es sei denn, HAUG hat den Mangel arglistig verschwiegen.
11.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des zwischen HAUG und dem Kunden geschlossenen Vertrages ist (das sind Verpflichtungen deren Verletzung die Erreichung des Zwecks der Vereinbarung oder die vereinbarungsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden würden), ist die Haftung von HAUG der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für HAUG zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorhersehbar und typisch war.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von HAUG. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden der HAUG als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Als ein überwiegendes Verschulden des Kunden ist es insbesondere anzusehen, wenn dieser es unterlässt, HAUG auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
11.6 Der Kunde ist verpflichtet, HAUG von jeglichen Ansprüchen Dritter (z.B. Schadensersatz, Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen, denen HAUG aufgrund von Rechtsverletzungen oder Verstößen gegen die Bestimmungen von Teil C ausgesetzt ist, die der Kunde schuldhaft begangen hat. Weitere Ansprüche von HAUG gegen den Kunden, zum Beispiel wegen der unberechtigten Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte und der dadurch unberechtigten Nutzung von TG-S und/oder dem virtuellen Speicherplatz durch Dritte, bleiben hiervon unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit von HAUG anerkannten Forderungen zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung an Dritte abzutreten.
12.2 Höhere Gewalt bei HAUG oder bei deren Vertragspartnern eintretende Betriebsstörungen, z.B. infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemien, die HAUG ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die TG-S und/oder den virtuellen Speicherplatz zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen oder Mängel hieran zu beseitigen, wie z.B. auch fehlende Mobilfunk- bzw. W-LAN-Konnektivität, oder eine Verletzung von dem Kunden nach den Bestimmungen von Teil C obliegenden Pflichten, verändern die in den Bestimmungen von Teil C genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Teil D
1. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1.1 Erfüllungsort ist D-61440 Oberursel.
1.2 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
1.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat.
2. Sonstiges
2.1 Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2.2 Sollten einzelne Bestimmungen nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: Juli 2024
HAUG GmbH, Obere Zeil 6-8, 61440 Oberursel, Deutschland
Geschäftsführer: Patrick Ollivier; Amtsgericht 61343 Bad Homburg HRB 7375
Es gelten die Anlagen:
Anlage 1: Beschreibung der TachoGate Software
Anlage 2: Anforderungen an Hard- und Softwareumgebung zur Nutzung von TachoGate
Anlage 3: SEPA-Firmenlastschrift Mandat